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   LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12   

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https://dejure.org/2013,63287
LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12 (https://dejure.org/2013,63287)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12 (https://dejure.org/2013,63287)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. April 2013 - 5 TaBV 29/12 (https://dejure.org/2013,63287)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Auch der Beschluss des BAG vom 13.03.2012 - 1 ABR 78/10 - (NZA 2012, 748 ff.) sei in diesem Sinne zu verstehen, weil darin betont wird, dass für jede einzelne Regelung ein Mitbestimmungsrecht nach den Nr. 1, 6 und 7 des § 87 Abs. 1 BetrVG geprüft werden muss und dass ein Mitbestimmungsrecht eine Handlungspflicht des Arbeitgebers und die Erforderlichkeit betrieblicher Regelungen wegen Fehlens zwingender Vorgaben voraussetzt.

    Diesbezüglich schafft die Norm daher einen Rahmen für Regelungen der Betriebsparteien im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (BAG, Beschluss v. 13.03.2012 - 1 ABR 78/10 -, NZA 2012, 748 ff.).

    Unter diese Regelung fallen Regelungen zur Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten (BAG, Beschluss v. 13.03.2012 - 1 ABR 78/10 -, NZA 2012, 748 ff.).

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 und 7 BetrVG bei

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 3) - 8) handelt es sich bei dem bEM nicht lediglich um ein den Einzelfall betreffendes Vorgehen, dem ein kollektivrechtlicher Bezug fehlt (so LAG Hamburg, Beschluss v. 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08 -, zitiert nach juris; nachgehend BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 45/08 -, aaO.).

    Zu Mitbestimmungsrechten hinsichtlich der Durchführung des bEM sind durch das BAG erst einzelne Aspekte geklärt worden, von Landesarbeitsgerichten liegen widerstreitende Entscheidungen vor (hier insbes. LAG Hamburg, Beschluss v. 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08 -, a.a.O.).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Nach der Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - NZA 2010, 639 ff.) bestehe aber gerade keine Pflicht des Arbeitgebers, eine Verfahrensordnung zum bEM aufzustellen.

    Das Gesetz lässt für die Ausgestaltung des Vorgehens den nach § 87 Abs. 2 S. 1 SGB IX daran Beteiligten erheblichen Spielraum (BAG, Urt. v. 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 -, NZA 2010, 639 ff.).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Die ungewöhnliche Antragstellung dürfte auf der Befürchtung beruhen, dass ein weniger konkreter Antrag - entgegen der oben zitierten Rechtsprechung des BAG - als unzulässig zurückgewiesen werden könnte, wie die Beteiligten zu 3) - 8) es auch in diesem Verfahren unter Hinweis u. a. auf BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 45/08 - (AP Nr. 2 zu § 84 SGB IX) verlangt haben.

    Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 3) - 8) handelt es sich bei dem bEM nicht lediglich um ein den Einzelfall betreffendes Vorgehen, dem ein kollektivrechtlicher Bezug fehlt (so LAG Hamburg, Beschluss v. 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08 -, zitiert nach juris; nachgehend BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 45/08 -, aaO.).

  • LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Mitbestimmung, Initiativrecht des

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Zwar betrifft § 84 Abs. 2 SGB IX die Beteiligung der Interessenvertretungen im Einzelfall, sagt damit aber nichts dagegen aus, dass für die Vorgehensweise in solchen Fällen generelle Regelungen getroffen werden können (LAG Nürnberg, Beschluss v. 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 - zitiert nach beckonline, unter B II 3 b bb der Gründe, unter Hinweis auf Nassibi, NZA 2012, 720, 722).

    Aus dem Zweck des bEM , auch systematisch und präventiv betriebliche Ursachen für Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeit nachzugehen, in diesem Sinne auch erwähnt in § 83 Abs. 2a Nr. 5 SGB IX , folgt auch ein Initiativrecht des Betriebsrats im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (LAG Nürnberg, Beschluss v. 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12 -, aaO., B II 3 b cc der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Durch das bEM können Arbeitnehmer nicht nur in die Aufdeckung, Vermeidung und Beseitigung betrieblicher Gesundheitsgefährdungen, sondern auch in die Aufklärung und Überwindung individueller Defizite so eingebunden werden, dass damit das Ordnungsverhalten im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG tangiert ist (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Dazu kann beantragt werden, das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in einer konkret bezeichneten Angelegenheit festzustellen oder festzustellen, dass eine bestimmte Detailregelung vom Mitbestimmungsrecht gedeckt wird (BAG, Beschluss v. 16.08.1983 - 1 ABR 11/82 -, AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12
    Dazu kann beantragt werden, das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in einer konkret bezeichneten Angelegenheit festzustellen oder festzustellen, dass eine bestimmte Detailregelung vom Mitbestimmungsrecht gedeckt wird (BAG, Beschluss v. 16.08.1983 - 1 ABR 11/82 -, AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    beteiligten Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. April 2013 - 5 TaBV 29/12 - aufgehoben.
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